Wir möchten Sie über die wichtigen Konsequenzen informieren, die sich aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ ergeben. Der Arbeitskreis der Betreuungsvereine in Niedersachsen hat dazu eine detaillierte Stellungnahme abgegeben. Die wichtigsten Punkte sind im Folgenden zusammengefasst. Alle Details können Sie im vollständigen PDF-Dokument nachlesen.
Wichtige Punkte des Referentenentwurfs:
Existenzbedrohung der Betreuungsvereine:
Der Entwurf berücksichtigt weder gestiegene noch zukünftig steigende Personal- und Sachkosten.
Eine vorgesehene Vergütungserhöhung von 12,7 % ist unrealistisch und führt in vielen Fällen zu reduzierten Einnahmen.
Unzureichende Finanzierung:
Eine kostendeckende Arbeit erfordert eine Erhöhung von mindestens 25 % sowie eine jährliche Dynamisierung um 5 %.
Fachkräftemangel und Nachwuchsprobleme:
Fehlende Anreize und unzureichende Vergütung machen das Berufsbild unattraktiv, was Nachwuchsprobleme verstärkt.
Positive Ansätze:
Die geplante Regelung zur Auszahlung der Vergütung mittels Daueranweisung und die vereinfachte Schlussabwicklung werden überwiegend positiv bewertet.
Die Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige wird begrüßt.
Einnahmeverluste durch Streichung von Zulagen:
Die Streichung von Zulagen für besonders aufwendige Betreuungen bedeutet zusätzliche Einnahmeverluste.
Forderungen des Arbeitskreises:
Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung zur Vermeidung von Insolvenzen.
Bessere Vergütung zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
Vermeidung von Überlastung durch erhöhte Fallzahlen und Sicherstellung der Betreuungsqualität.
Fazit: Die vorgeschlagenen Änderungen gefährden die Stabilität und Qualität der Betreuungsarbeit, was letztlich die betreuten Personen trifft. Die umfassende Stellungnahme mit allen Einzelheiten können Sie im PDF-Dokument nachlesen.
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