Als Mitglied der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo) schließen wir uns der aktuellen Stellungnahme zur dritten Folge der ARD-Serie „Einspruch, Schatz“ ausdrücklich an.
Die BuKo kritisiert die Darstellung der rechtlichen Betreuung in der Folge als sachlich fehlerhaft und irreführend. In mehreren Punkten werde ein veraltetes oder falsches Bild des Betreuungsrechts vermittelt – etwa durch die Verwendung des Begriffs „Entmündigung“, der seit 1992 nicht mehr existiert oder die falsche Annahme, dass rechtliche Betreuer:innen ohne gerichtliche Genehmigung Wohnortwechsel verbieten oder Kontozugriffe verwehren könnten.
Die Realität sieht anders aus:
👉 Rechtliche Betreuung basiert auf einem gerichtlichen Auftrag,
👉 respektiert die Selbstbestimmung der unterstützten Personen
👉 und wurde durch die Reform des Betreuungsrechts 2023 weiter gestärkt.
Professionelle Betreuer:innen arbeiten verantwortungsvoll, fachlich fundiert und orientieren sich stets an den Wünschen und dem Wohl der betreuten Menschen. Pauschale und verzerrte Darstellungen – wie in der genannten ARD-Folge – tragen zur Verunsicherung bei und werden dem Thema nicht gerecht.
Wir teilen die Forderung der BuKo an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, seiner Verantwortung durch sorgfältige, differenzierte und realitätsnahe Berichterstattung gerecht zu werden. Als rechtlich anerkannter Betreuungsverein stehen auch wir gerne für sachliche Informationen und fachlichen Austausch zur Verfügung.
Zur vollständigen Stellungnahme der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine (BuKo) gelangen Sie per Klick auf das angehängte PDF-Dokument.
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